Sony hat PlayStation bereits im März aus Russland zurückgezogen, was für alle Plattformspieler eine unangenehme Überraschung war. Aber mehr
Die Sony-Seite argumentierte, dass sie recht hättendass sie eine unzulässige Beklagte ist (die Entscheidung wurde von der Sony-Zentrale getroffen, nicht von der russischen Tochtergesellschaft), und sich auch über die Unmöglichkeit beschwert, das Produkt zu ersetzen (offensichtlich aufgrund globaler Engpässe und der offiziellen Einstellung der Lieferungen nach Russland). Das Gericht akzeptierte die Argumente des Klägers, wonach die Deaktivierung des PlayStation Store die Konsole ohne Laufwerk tatsächlich unbrauchbar macht, ohne dass sie für den beabsichtigten Zweck verwendet werden kann, was gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation zum Verbraucherschutz verstößt. Sony hat sich zu dieser Entscheidung nicht geäußert. Nun, der Präzedenzfall wurde geschaffen, wie sie sagen.
© Artur Luchkin.
Nach Materialien Pravo RU