
Streaming-Plattform kündigt deutliche Ausweitung der Richtlinie zu Fehlverhalten an
Von hier aus genauer
Jetzt ist die Servicerichtlinie in zwei Teile unterteilt:Verstöße auf und außerhalb der Website (dieser Teil blieb unverändert) und Verstöße nur außerhalb der Website. Dies bedeutet, dass, wenn die Verwaltung beispielsweise eine Beschwerde über Belästigung in einem Stream erwägt, auch das Nutzerverhalten, beispielsweise auf Facebook, berücksichtigt wird. Twitch wird Anwaltskanzleien von Drittanbietern einsetzen, um solche Fälle zu untersuchen.
Administrationskommentar
„Solche Untersuchungen sind viel komplexer [alsintern, – ca. trans.] und erfordern auch mehr Ressourcen und Zeit“, – Das Unternehmen schreibt in seinem Blog: – „Bei allen Verstößen, die außerhalb des Standorts auftreten, werden wir die Gesetzgebung und die Dienste Dritter nutzen, um zuverlässige Beweise zu erhalten, bevor wir eine Entscheidung treffen.“